Allgemeines
Die Betriebsordnung regelt das Verhalten des Lehrgangsteilnehmers im Bereich der Ausbildungsstätten. Die Regelungen dienen dem allgemeinen Wohlbefinden aller Lehrgangsteilnehmer in den Räumlichkeiten der Fahrschule Karl-Heinz Müller GmbH. Wiederholtes und mutwilliges Verstoßen gegen die Festlegungen kann mit Abmahnungen und mit dem Ausschluss von Lehrveranstaltungen geahndet werden.
Ausbildungszeiten und Ausbildungsorte
Der Ausbildungsplan incl. aller vorgesehenen Prüfungen ist verbindlich. Abweichungen und Sonderstudienpläne sind mit dem Arbeitsamt abzusprechen und schriftlich zu dokumentieren.
Die Lehrgangszeiten sind pünktlich und ohne Aufforderung einzuhalten. Änderungen sind vorbehalten, sie werden rechtzeitig durch Anschlag bekannt gegeben. Die Nichtteilnahme ist durch den Teilnehmer in jedem Falle zu dokumentieren und zu belegen.
Die Pausenzeiten werden für Teilnehmergruppen durch den Betreuer bzw. Dozenten festgelegt. Sie sind pünktlich einzuhalten. Verlässt ein Lehrgangsteilnehmer die Ausbildungsstätte während der Arbeitszeit, so hat er sich beim Ausbilder ab- und wieder anzumelden.
Dem Teilnehmer ist nur das Betreten der für den Lehrgangsbetrieb notwendigen Räume und der Aufenthaltsflächen gestattet. Insbesondere für den EDV-Unterricht ist der Teilnehmer nur berechtigt, an seinem Arbeitsplatzrechner zu arbeiten.
Alle Geräte und Einrichtungsgegenstände sind sorgsam zu behandeln. Störungen an Geräten sind unverzüglich dem Ausbilder zu melden. Reparaturen dürfen nicht eigenmächtig vom Lehrgangsteilnehmer vorgenommen werden. Mutwilliges Verletzen von Personen, Beschädigung von Einrichtungen, absichtliches Stören des Lehrganges führen unmittelbar zum Ausschluss des oder der Betroffenen
Ordnung und Sauberkeit
Wir bitten alle Teilnehmer, in den zugewiesenen Räumen Ordnung und Sauberkeit zu halten. Bitte räumen Sie den Abfall in die dafür vorgesehenen Abfallbehältnisse. Die Fahrschule Karl-Heinz Müller GmbH übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände (Handy, Portemonnaie u. ä.) oder Ausbildungsunterlagen. Verbleiben diese während oder nach den Ausbildungszeiten im Unterrichtsraum und kommen abhanden, kann kein kostenloser Ersatz verlangt werden.
Lebensmittel, Trinkbecher, Flaschen u.ä. werden durch die Reinigungskräfte ohne Nachfrage entsorgt.
In den EDV-Ausbildungsräumen ist Trinken und Essen grundsätzlich untersagt.
In Ausbildungsräumen mit Teppichfußböden, bitten wir keine Heißgetränke aus Automatentrinkbechern zu sich zu nehmen.
Der Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist während der Lehrgangszeit nicht erlaubt. Unter Alkohol oder Rauschmittel Stehende werden sofort aus der Ausbildungsstätte gewiesen und im Wiederholungsfall aus der Maßnahme ausgeschlossen.
Das Rauchen in den Unterrichtsräumen ist verboten. Es ist im Ausbildungszentrum nur an den vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Orten erlaubt.
Notfälle, Unfälle
Bei Brand oder anderen Notfallereignissen ist das Gebäude über die gekennzeichneten Fluchtwege zu verlassen. Sammelpunkt ist der Hofteil des Grundstückes. Die Notfall-Rufnummern sind:
| Polizei | 110 | Feuerwehr | 112 |
Alle Unfälle, z.B. Verletzungen, sind sofort dem Ausbilder bzw. der Verwaltung mitzuteilen, auch wenn deren
Auswirkung zunächst unbedeutend erscheint. Hierzu gehören auch Wegeunfälle von und zur Ausbildungsstätte.
im Rote - Kreuz - Kasten befindet sich sichtbar in den Flur- und Aufenthaltsbereichen. Die Liste der Ersthelfer befindet sich neben diesen Rote-Kreuz-Kästen