Grundsätzliches zur Schule
Fahrschule Karl-Heinz Müller GmbH
Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, den Weiterbildungsvertrag, die Unfallverhütungsvorschriften und die Teilnahmeordnung einzuhalten und den Weisungen der Mitarbeiter/innen der Fahrschule Karl-Heinz Müller GmbH Folge zu leisten.Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, an den Leistungskontrollen und an allen vorgesehenen Prüfungen teilzunehmen.
Sollte ein/e Teilnehmer/in aus wichtigem Grund am vorgesehenen Termin für die Prüfung nicht teilnehmen können, hat er/sie sich unverzüglich bei dem/der zuständigen Mitarbeiter/in zu melden. Sollte ein/e Teilnehmer/in wegen Krankheit an der Prüfung nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit - bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes - die Prüfung kurzfristig nach Genesung evtl. auch außerhalb der regulären Seminarzeiten nachzuschreiben. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, sich bei dem/der zuständigen Dozent /en/in für einen Nachschreibetermin zu melden.
Jeder nicht erbrachte Leitungsnachweis geht mit 0 Punkten/Prozent = "ungenügend" - in die Gesamtbeurteilung ein.
Fehlzeiten sind unmittelbar - spätestens innerhalb der 1. Fehlstunde - der Fahrschule Karl-Heinz Müller GmbH anzugeben (Tel.: 0212-53399).
Der Nachweis über den Grund der Fehlzeit (Bescheinigung bei Behördengängen, Bestätigung über den Arztbesuch) ist einzureichen. Ein entsprechender Fehlzeitennachweis muss ausgefüllt werden. Fehlzeiten für Termine, die vorher bekannt sind, müssen vorher von der Lehrgangsleitung genehmigt werden.
Bei Krankheiten, die länger als 2 Tage andauern, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am 3. Tag beim Bildungswerk vorliegen. Ebenso ab dem dritten Fehltag aus gesundheitlichen Gründen im Kalendermonat. Bei Krankheiten an Klausurterminen muss ebenfalls für jeden Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen.
Für die Wochenenden (Freitag/Samstag/Sonntag oder Samstag/Sonntag/Montag) werden 3 Krankheitstage angerechnet, d.h. bei Krankheiten, die montags oder freitags auftreten, ist immer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich.
Bei Fehlzeiten, die das Maßnahmeziel gefährden, schlägt das Bildungswerk den Kostenträger den Abbruch der Maßnahme vor, bzw. macht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch.
Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, die Klassenräume sauber zu halten und das Schuleigentum pfleglich zu behandeln.
Aufnahme von Speisen und Getränken während des Unterrichtes ist untersagt
Das Rauchen ist in allen Räumen nicht gestattet. Das Rauchen in den Toilettenräumen, auf den Fluren sowie in der gesamten Halle ist ebenfalls untersagt!
Bei Zuwiderhandlungen behält sich das Bildungswerk vor, die Reinigung bzw. die Reparatur auf Kosten des Teilnehmers durchführen zu lassen.
Der Genuss alkoholischer Getränke ist während der Unterrichts- und Pausenzeiten untersagt.
Während des Unterrichts sind Handys auszuschalten!
Das Eigentum des Bildungswerkes darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrgangsleitung aus dem Gebäude entfernt werden. Jede nicht genehmigte Mitnahme wird als Diebstahl gewertet.,
Jegliches Kopieren von Software ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden rechtlich verfolgt und mit Hausverbot geahndet. Das Bildungswerk behält sich Schadensersatzansprüche vor.
Jegliches Mitbringen von Fremdsoftware - Daten und Datenträgern ist untersagt. Datenträger, die vom Bildungswerk zur Verfügung gestellt werden, dürfen während der gesamten Seminardauer nicht aus den Räumen des Bildungswerkes entfernt werden und nur in den schuleigenen Räumen genutzt werden. Den Anweisungen der EDV-Dozenten ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich das Bildungswerk Schadensersatzansprüche vor.
Im Interesse aller Lehrgangsteilnehmer bitten wir um gegenseitiger Rücksichtnahme und Toleranz bei der Unterrichts- und Pausengestaltung - d.h. auch, den Geräuschpegel der Unterhaltung angemessen zu gestalten.
Die Fahrschule Karl-Heinz Müller GmbH behält sich generell bei Zuwiderhandlungen Schadenersatzansprüche vor.