Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen Fahrschule Karl-Heinz Müller GmbH:
- Voraussetzung für die Teilnahme
Teilnehmer an Veranstaltungen kann sein, wer die im Veranstaltungsprogramm der Fahrschule K.-H. Müller GmbH beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. - Anmeldungen
Anmeldungen zu Veranstaltungen der Fahrschule Karl-Heinz Müller GmbH bedürfen der Schriftform. Mit der schriftlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennt der Teilnehmer bzw. der jeweilige Kostenträger die vorliegende Teilnahmebedingung für Veranstaltungen der Fahrschule K.-H. Müller GmbH an. Terminwünsche werden, wenn möglich, berücksichtigt, gelten aber erst nach Bestätigung der Fahrschule Karl-Heinz Müller GmbH als angenommen. Die Anmeldefrist endet 2 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn. Später eingehende Anmeldungen werden berücksichtigt, wenn noch Plätze zur Verfügung stehen - Gebühren und Zahlung
- Für die Höhe der Teilnahmegebühren gilt die zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns gültige Gebührenordnung. Handelt es sich um eine durch die Arbeitsbehörden geförderte
- Die Teilnahmegebühren sind bis Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Wenn die Dauer einer Veranstaltung mehr als vier Wochen beträgt, kann die Teilnahmegebühr in Monatsraten entrichtet werden. Die Rechnung wird den jeweiligen Kostenträgern zugestellt. Unabhängig von der Übernahme der Kosten durch Dritte bleibt der jeweilige Teilnehmer grundsätzlich Zweitschuldner. Barzahlungen gelten als eingegangen, wenn sie von der Fahrschule K.-H. Müller GmbH mit Unterschrift und Stempel quittiert sind.
- Bei Rücktritt bis 5 Tage vor der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,00 erhoben. Bei Abmeldung innerhalb von 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn werden Bearbeitungs- und Vorbereitungsgebühren in Höhe von 10 % der Lehrgangsgebühren berechnet. Unterbrechung oder Abbruch der Teilnahme an einer begonnenen Veranstaltung entbindet nicht von der Zahlung der Teilnahmegebühren. In Fällen, in denen der Teilnehmer unverschuldet an einer Veranstaltung nicht teilnehmen kann (z.B. Krankheit, Unfall - Nachweis erforderlich), sind lediglich die anteiligen Gebühren für die jeweils angebrochenen Stunden zu entrichten.
Die Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme und an Veranstaltungen, die länger als vier Wochen dauern, ist erstmals zum Ende der ersten drei Monate, sodann jeweils mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende der jeweils nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen kündbar. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Unabhängig hiervon ist eine Kündigung zu den Blockenden ebenfalls möglich, wenn ausreichende Gründe (Umzug, Arbeitsplatz etc.) vorliegen. Teilnehmer, die vom Arbeitsamt gefördert werden und aus schwerwiegenden Gründen (Unfall, längere Krankheit - Nachweis erforderlich) das Ausbildungsziel nicht erreichen können, melden sich nach Rücksprache mit der Fahrschule Karl-Heinz Müller GmbH beim zuständigen Arbeitsamt ab. Wenn daraufhin das zuständige Arbeitsamt die Zahlung der Lehrgangsgebühren an die Fahrschule Karl - Heinz Müller GmbH einstellt, ist der Teilnehmer ebenfalls von weiteren Zahlungen der Lehrgangsgebühren an die Fahrschule Karl-Heinz Müller GmbH ab dem Termin der Zahlungseinstellung durch das Arbeitsamt entbunden.
- Betriebsordnung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Betriebsordnung und die Prüfungsordnung der Fahrschule Karl-Heinz Müller GmbH zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Auch hat er die Anordnungen des Ausbildungspersonals und der Prüfungskommission zu befolgen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. - Ausfall von Veranstaltungsteilen
Wird die Fahrschule Karl - Heinz Müller GmbH durch Ereignisse, die sie nicht beeinflussen kann, an der Durchführung von Veranstaltungsteilen gehindert, besteht kein Anspruch auf deren Nachholung. - Ausfall von Veranstaltungen
Die Fahrschule Karl-Heinz Müller GmbH wird sich bemühen, die Teilnehmer ca. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn von einem Ausfall der Veranstaltung zu unterrichten. Bei Ausfall von angekündigten Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus sonstigen wichtigen Gründen ist die Geltendmachung von Sonderersatzansprüchen der Teilnehmer ausgeschlossen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. - Aushändigen von Bescheinigungen und Zeugnissen
Teilnahmebescheinigungen, Prüfungsbescheinigungen und Zeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fahrschule Karl - Heiz Müller GmbH und werden nur nach Begleichung der Rechnung an den Auftraggeber bzw. an denjenigen, der die Zahlung leistet, ausgehändigt. - Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen und Gerichtsstand ist Solingen.