ACADEMY Fahrschule
Müller GmbH

Schlagbaumer Straße 25 b
42653 Solingen

Telefon: 0212 - 5 33 99
Telefax: 0212 - 58 70 66

Unsere Bürozeiten
Mo - Do 09:30 - 18:00 Uhr Fr 09:30 - 15:00 Uhr
zu den Unterrichtszeiten

ACADEMY Fahrschule Karl-Heinz Müller GmbH
Wupperstr. 16
42651 Solingen

Telefon: 0212 - 20 25 33
Telefax: 0212 - 58 70 66

Unsere Bürozeiten
Mo - Do 08:00 - 19:00 Uhr zu den Unterrichtszeiten
Vorgaben Agentur für Arbeit.
Anmerkung: Wir bitten alle Mitarbeiter, Dozenten und Teilnehmer der Fahrschule Karl-Heinz Müller GmbH - die Regelung zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.

Ausbildungszeit
In den Antragsunterlagen der Agentur für Arbeit sind die Ausbildungszeiten (Montags bis Freitags) festgelegt von 08.00 - 15.00 mit Pause laut Pausenplan.
In den Dozentenverträgen wird eindeutig auf das Thema Anwesenheit hingewiesen. Die Dozenten sind im Rahmen ihrer Ausbildungstätigkeit dazu angehalten, diese Regelungen einzuhalten.

In Abhängigkeit
  • von den Ausbildungsinhalten und
  • den örtlichen Gegebenheiten
können sie bei Einhaltung der Gesamtausbildungszeit, die Regelungen anpassen. Jede abweichende Regelung ist jedoch im Vorfeld mit der Ausbildungs- bzw. Geschäftsleitung abzustimmen.

Besondere Hinweise, Empfehlungen, Beschwerden
Für besondere Hinweise seitens der Teilnehmer sollten diese die Dozentenbewertungen oder das Formblatt Maßnahmen bei Mängeln nutzen
Nachweise
Die Fahrschule Karl-Heinz Müller GmbH muss aus versicherungsrechtlichen Gründen die Anwesenheit in geeigneter Weise (vormittags und nachmittags) überprüfen und nachweisen.
Formular Mitteilungen
Gründe für ein Fernbleiben vom Unterricht sollen auf dem genannten Formular vermerkt werden. Das Formular ist im Dozentenordner hinterlegt und liegt im Aufenthaltsbereich aus.

Fehlzeiten
Die Fahrschule K.-H. Müller GmbH prüft nach Eingang, ob ein wichtiger Grund vorliegt.

Jede Fehlzeit muss zusätzlich durch entsprechende Belege z. B. durch eine Kopie des Einladungsschreibens zum Vorstellungsgespräch, eine Bescheinigung des Arztes, der Behörde oder des Gerichts belegt werden.

Fehlzeiten werden monatlich der Agentur für Arbeit mitgeteilt
Telefonische Mitteilung
Bei plötzlich eintretenden Gründen (z. B. Krankheit) ist die Fahrschule K.-H. Müller GmbH am Fehltag bis 9.00 Uhr telefonisch zu informieren.
Ein Mitteilungsformular zusammen mit dem entsprechenden schriftlichen Beleg (siehe Punkt 3) ist nachzureichen.

Krankheit
Bei Arbeitsunfähigkeit ist zusätzlich zur telefonischen Meldung (siehe oben) eine ärztliche Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung in der Verwaltung einzureichen.

Weiterleitung an die Agentur für Arbeit
Die Fahrschule K.-H. Müller GmbH ist dazu verpflichtet, jede Arbeitsunfähigkeit (belegt durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) und jede unentschuldigte Fehlzeit, die einen ganzen Unterrichtstag betreffen der Agentur für Arbeit sofort mitzuteilen.

Für die entstandene Fehlzeit steht dem Teilnehmer grundsätzlich keine Erstattung der Fahrtkosten zu.

Fehlzeitenquote
Es wird eine Ermittlung der Fehlzeitenquote jedes einzelnen Teilnehmers gefordert und durch die Verwaltung der Fahrschule K.-H. Müller GmbH sichergestellt.

Bei einer Fehlzeitenquote > 10% erfolgt eine schriftliche Ermahnung durch die Fahrschule K.-H. Müller GmbH. Bei erstmaliger Erreichung einer Fehlzeitenquote von > 20 % muss der Kostenträger unverzüglich informiert werden. Die Fahrschule K.-H. Müller GmbH behält sich eine Abmahnung des Teilnehmers vor.
Jedes Fehlen ohne eine entsprechende Mitteilung zählt zunächst als unentschuldigt.
Um Missverständnisse zu vermeiden, bitten wir deshalb alle Teilnehmer den Nachweis über Fehlzeiten (telefonisch und schriftlich) unverzüglich in der Verwaltung einzureichen.
Ansprechpartner für alle Punkte dieser Arbeitsanweisung ist der jeweilige Gruppenbetreuer.